Spendennachweis

Für Zuwendungen mit einer Gesamtsumme bis 200 EURO pro Kalenderjahr ist eine gesonderte Bestätigung über Geldzu-wendungen/Mitgliedsbeitrag nicht zwingend erforderlich, sondern es genügt die Vorlage einer Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug, Bareinzahlungsbeleg), aus der Spender und Empfänger der Zuwendung ersichtlich sind.

Wenn die Zuwendung 200 EURO pro Kalenderjahr übersteigt, senden wir Ihnen unaufgefordert, zu Beginn des neuen Kalender-jahres, eine Spendenbescheinigung zu.

Sachspenden quittieren wir (bei bekannter Anschrift) unauf-gefordert, wenn der Spender eine Rechnung vorlegt oder Angaben zum Wert der Sache macht. Belege sind vorzulegen.

Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung gemein-nütziger Zwecke des Adolf-Weber-Gymnasiums verwendet werden.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt München Abt. Körper-schaften, Steuernummer 143/214/70417 mit Bescheid vom 31.01.2014 nach § 60a AO gesondert festgestellt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Zuwendung nur einmal bestätigen werden, das Ausstellen einer Ersatzbescheinigung ist nicht zulässig.

Zur Geltendmachung beim Finanzamt bedarf es einer Original-Bescheinigung.

Sollten Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Mail an uns. Wenn Sie kein Mitglied des Fördervereins sind, vergessen Sie bitte nicht Ihre Adressdaten mitzuteilen.