Förderrichtlinien zur Projektfinanzierung

Dem Förderverein stehen für die Unterstützung nur begrenzt Mittel zur Verfügung.
Es ist daher unumgänglich, dass bei einem Finanzierungsbedarf einzelner Projekte rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an den Vorstand des Fördervereins zu stellen ist.

Aus dem Antrag muss ersichtlich sein:

  • der Antragsteller (Einzelperson/Fachbereich/Arbeitsgemein-schaft etc.),
  • das Projekt mit kurzer Beschreibung,
  • der Zweck – was soll mit der Realisierung des Projekts erreicht werden, wem kommt evtl. die geplante Maßnahme zugute?
  • die voraussichtlichen Kosten,
  • die zeitliche Realisierung und
  • der verantwortlicher Ansprechpartner.

Der Vorstand entscheidet über den Antrag. Das Ergebnis der Beschlussfassung wird dem Antragsteller unverzüglich mitgeteilt. Eine Begründung der Entscheidung ist nicht zwingend erforderlich.

Die freigegebenen Mittel werden an den Projektverantwortlichen übergeben. Der Förderverein geht in der Regel in Vorkasse, die Belege sind daher von den Projektverantwortlichen unaufgefordert nachzureichen.